- Teilschuldner
- ⇡ Schuldner, der neben anderen für eine einheitliche Schuld haftet, und zwar nur zu einem nach der Zahl der Haftenden berechneten Anteil (Kopfteil).- Anders: ⇡ Gesamtschuldner.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Partenreederei — Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen bzw. österreichischen Seehandelsrechts. Sie wird in beiden Fällen gesetzlich in § 489 HGB folgendermaßen definiert: (1) Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich… … Deutsch Wikipedia
Schiffspart — Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen bzw. österreichischen Seehandelsrechts. Sie wird in beiden Fällen gesetzlich in § 489 HGB folgendermaßen definiert: (1) Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes… … Deutsch Wikipedia
Schuldnermehrheit — mehrere für eine einheitliche Schuld haftende Schuldner. Sie können haften: (1) Als ⇡ Teilschuldner; (2) als ⇡ Gesamtschuldner: (a) Immer, wenn die geschuldete Leistung unteilbar ist (§ 420 BGB); (b) bei teilbarer Leistung, wenn sie sich… … Lexikon der Economics